Wahlkieferorthopädiepraxis Informationen für österreichische Patienten

Seit 01. April 2020 sind wir – nach strenger Prüfung unserer Behandlungsplanungen und den erzielten Ergebnissen durch die Salzburger Gebietskrankenkasse – als Wahlkieferorthopädiepraxis für österreichische Patienten zugelassen!

Dies bedeutet, dass alle Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Honorartarifes erhalten.
Voraussetzung ist die Einstufung des Schwierigkeitsgrades gemäß IOTN – Index in Grad 4 oder 5.
Der genaue Erstattungsbetrag ist vom Versicherungsträger und der Art der Behandlung abhängig.
Die Behandlung muss vor Beginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden!

Die Kosten für eine „Interzeptive Behandlung“ (vor dem 10. Lebensjahr – frühe Phase des Wechselgebisses, IOTN 4 oder 5) liegen je nach Aufwand bei ca. € 1500,- nach §153a ASVG.
Bei einer Hauptbehandlung (festsitzende Apparatur, IOTN 4 oder 5) werden nach §153a ASVG für die festsitzende Apparatur zwischen € 4000,- und € 6000,- in Rechnung gestellt.

Es werden Ratenzahlungen angeboten oder übliche Jahreshonorarnoten erstellt.